Kreative Buchfürhung - Das ändert sich 2015
Seit dem 01. Januar 2015 gilt der Mindestlohn auch für Studierende, aber auch in einigen anderen Bereichen der Sozialversicherung gelten neue Regelungen für Studierende. Eine Zusammenfassung ist in der aktuellen "Soli aktuell 1/2015" zu finden.
Mindestlohnaktionen am 12.01.2015
Es war ein langer Weg und jetzt ist er endlich da: seit dem 1.1.2015 gilt für alle Beschäftigten in Deutschland ein einheit licher, gesetzlicher und flächendeckender Mindestlohn. Damit ist es gesetzlich verboten, Löhne unter 8,50 € pro Stunde zu zahlen. Diesen Anspruch haben alle Studierende die nicht gerade ihr Pflichtpratikum absolvieren. Bundesweit wurde dazu am 12.01. vom DGB an Bahnhöfen und in Innenstädten informiert, auch wir waren unter anderem in Jena dabei.
GEW: Prekäre durch reguläre Beschäftigung ersetzen
Mehr als 90.000 Lehrbeauftragte arbeiten an den Hochschulen in Deutschland. Sie haben keinerlei Arbeitsplatzsicherheit und erhalten häufig nur einen Dumpinglohn. Mit einem bundesweiten Aktionstag werden die Lehrbeauftragten dagegen am 6. November 2014 aufbegehren. Auch in Ilmenau, Erfurt, Weimar und Nordhausen sind Aktionen geplant.
Der Mindestlohn kommt!
Aber leider nicht für alle. Auch Studierende sind bei Praktika zum Teil ausgenommen. Die wichtigsten Inhalte des Tarifautonomiestärkungsgesetzes und die Bewertung der Gewerkschaftsjugend hat André Schönewolf in soli aktuell 08-09/2014 zusammengefasst.