Für uns muss in einem Praktikum das Lernen klar im Vordergrund stehen und darf nicht von der jeweiligen Arbeitsleistung der Praktikantin bzw,. des Praktikanten überlagert werden. Die DGB Jugend hat bereits vor einiger Zeit einen Leitfaden für ein faires Praktikum beschlossen. Gab es bis 2015 nur eine festlegung vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt was ein Praktikum auch in unserem Sinne charakterisiert, so ist es seit Einführung des Mindestlohn auch gesetzlich definiert: 

"Praktikantin oder Praktikant ist unabhängig von der Bezeichnung des Rechtsverhältnisses, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt." (§22 Absatz 1 Satz 2)

Nur wenn ein Praktikum diese Bedingung erfüllt gibt es Ausnahmen vom Mindestlohngesetz. So hast du in Pflichtpraktika, welche in der Studienordnung geregelt und vorgeschrieben sind, keinen Anspruch auf den Mindestlohn, auch andere Arbeitnehmer*innenrechte entfallen wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und der Urlaubsanspruch. Das bedeutet aber nicht, dass du dies nicht individuell mit deinem*r Praktikumsgeber regeln darfst.Schutzrechte wie das Arbeitszeitgesetz gilt aber natürlich auch für dich.

Machts du ein s.g. freiwilliges Praktikum welches vor oder nach dem Studium zur Berufsorientierung dient oder wärend des Studiums eines, welches im o.g. Sinn ein Praktikum in deinem Bereich ist, so hast du die ersten 3 Monate keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Hier gelten jedoch auch die Arbeitneher*innenrechte wie Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (wenn du eine Entgelt bekommst) wie bei jedem*r anderen Arbeitnehmer*in.  

Mehr Informationen findet zum Praktikum findet ihr bei uns in der Kategorie Rechte im Praktikum oder bei der DGB Jugend. Wenn ihr mehr oder spezielle Fragen zu diesem Thema habt könnt ihr uns auch gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktieren oder ihr kommt in unsere Beratung. 

Alle Auskünfte sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, stellen aber keine Rechtsberatung da.  Das Arbeits- und Sozialrecht unterliegt einer häufigen Änderung daher bitten wir alle Angaben mit der aktuellen Rechtlage zu überprüfen.