Wissenschaftlerin © DGB/Simone M. Neumann(DGB.de) Aktuell arbeiten 90 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen mit befristetem Vertrag. Jetzt haben die Koalitionsfraktionen Eckpunkte für eine Novellierung des Wissenschaftszeitvertrags-Gesetzes vereinbart. Der Entwurf sei "eine gute Grundlage, um die Hire-and-Fire-Mentalität an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu beenden", sagt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.

 

Wissenschaftlich Beschäftigte: 90 Prozent befristete Arbeitsverträge

"Rund 90 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den deutschen Hochschulen haben nur einen Fristvertrag. Mehr als die Hälfte dieser Verträge hat eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Die drastische Ausweitung der Fristverträge und immer kürzere Vertragslaufzeiten zeigen, dass die Arbeitgeber in der Wissenschaft mit den Befristungs-Möglichkeiten des Gesetzes nicht verantwortungsvoll umgehen", erläutert Hannack den Handlungsbedarf. "Jetzt handelt die Bundesregierung – und das ist gut so."

DGB fordert Mindestlaufzeit von Verträgen

"Mit den vorgeschlagenen Eckpunkten kann die Bundesregierung das Gesetz wieder auf seine ursprüngliche Aufgabe zurückführen: Ziel ist, die Befristung von Arbeitsverträgen zu regeln, die einer wissenschaftlichen Qualifizierung dienen sollen, etwa bei einer Promotion. Wir brauchen eine Mindestlaufzeit von Verträgen, in der sich das Qualifizierungsziel auch erreichen lässt", so Hannack weiter. "In der Regel werden das mindestens drei Jahre sein. Auch bei Drittmittelprojekten ist die Laufzeit der Verträge an die Laufzeit der Projekte zu koppeln. Es ist gut, dass die Koalition die Befristung von nicht-wissenschaftlichen und nicht-künstlerischen Beschäftigten aus dem Gesetz streichen will. Sekretärinnen und Sekretäre, Laboranten und Studienberater erledigen Daueraufgaben und dafür brauchen sie Dauerstellen."