(reinindiegew.de - 30.01.2013) Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur lenkt auch im Streit um die Reisekostenerstattung für Lehramtsanwärter/innen ein. So werden im Haushalt 2013/14 nicht nur Mittel für die Erstattung von Reisekosten für das Lernen am anderen Ort, sondern auch für entstehende Reisekosten für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst eingestellt.

„Das ist ein großer Erfolg für die GEW Thüringen und ein wichtiges Signal an die Lehramtsanwärter/innen“, kommentiert Torsten Wolf, Landesvorsitzender der GEW, die Entscheidung. „Diese Phase der Lehrer/innenausbildung ist eine immens wichtige und nun erhalten die Lehramtsanwärter/innen auch finanziell die notwendige Anerkennung. Wir hoffen, dass auch das bürokratische Verfahren zur Erstattung schnellstmöglich geregelt wird.“

Die GEW-Landesrechtsstelle hatte in zahlreichen Widerspruchs-und Klageverfahren stets die Auffassung vertreten, dass die Ausbildung der Lehramtsanwärter/ innen im Vorbereitungsdienst, die streng nach den Bestimmungen der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO) erfolgt, keinen Ermessensspielraum zulässt und die Erstattung eingefordert.

Zum Hintergrund

Im August 2011 hatte das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die sonst übliche Fahrtkostenerstattung für die Teilnahme der Lehramtsanwärter/innen an den notwendigen Seminarveranstaltungen abgeschafft. Diese Erstattung lag nach Meinung des Ministeriums im Ermessen des Dienstherren wurde wegen klammer Kassen zu Lasten der Lehramtsanwärter/innen nicht ausgeübt.

Die GEW Thüringen vertrat demgegenüber die Ansicht, dass Lehramtsanwärter/innen durch ihre regelmäßige Teilnahme an Seminarveranstaltungen der Staatlichen Studienseminare Aufwendungen im Sinne des Thüringer Reisekostengesetzes (§ 15 ThürRKG) entstehen, für die ein grundsätzlicher Erstattungsanspruch nach § 3 Abs. 2 ThürRKG besteht. Dazu zählen u .a. Fahrkostenerstattung, Wegstreckenentschädigung, Tagegeld, Übernachtungskosten und Auslagenerstattung.